Antworten auf Ihre Fragen zum Vaterschaftstest.....
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DNA - Vaterschaftstest - was ist
das?
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Der Mensch
und sein Erbgut sind einzigartig.
Je zur Hälfte erhalten wir das Erbgut von unserer biologischen Mutter
und von unserem biologischen Vater. Im
Kern jeder Körperzelle sind die Informationen
in Form von Riesenmolekülen aus Desoxyribonukleinsäure als
DNA gespeichert.
Durch ein besonderes
biochemisches Verfahren der
Polymerasekettenreaktion (PCR) kann DNA
aus Blut und Speichelzellen isoliert
werden. Speicheltest >>>
Das gewonnene DNA-Muster wird auch als genetischer
Fingerabdruck bezeichnet. So unterschiedlich
wie wir Menschen sind, so unterschiedlich ist auch der genetische Fingerabdruck.
Bei einem Vergleich der genetischen Fingerabdrücke von Vater, Mutter
und Kind, müssen beim Kind 50% der väterlichen DNA-Merkmale und
50% der mütterlichen DNA-Merkmale vorhanden sein. |
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Wie sicher ist eine DNA-Analyse?
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Zur Durchführung des
Tests sind im Normalfall drei Proben (Vater, Kind und
Mutter) erforderlich. Damit ist eine nahezu sichere
Feststellung der Vaterschaft (99,99%) oder
aber ein sicherer
Ausschluss der Vaterschaft
möglich.
Liegen nur Proben von Vater und Kind vor (Defizienzfall), ergibt sich eine
geringere Wahrscheinlichkeit, da man nicht ausschließen kann, ob
ein Kind das Merkmal, das es mit dem Vater gemeinsam hat, nicht doch von
der Mutter geerbt hat.
Im Defizienzfall werden
allgemein Werte von rund 99,5% erreicht.
Wann kann getestet werden?
Der DNA-Vaterschaftstest kann sofort bei allen Menschen nach
Geburt durchgeführt
werden. |
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Ist der Vaterschaftstest auch ohne die Mutter möglich?
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Ja.
In diesem Fall (Defizienzfall) werden nur die vom Vater vererbten Merkmale
des Kindes bestimmt. Liegen nur Proben
(z.B. Vater und Kind) vor, lässt
sich mit größerem Aufwand bestimmen, ob der angebliche Vater
auch der biologische Vater ist. Dieser Fall wird als Defizienzfall
bezeichnet. |
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Erhalte ich durch diesen Test auch noch weitere Informationen?
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Können auch Verwandtschaftsbeziehungen
anderer Art getestet werden?
Kommt als möglicher Vater auch
ein Bruder oder ein Verwandter ersten oder zweiten Grades
in Frage, ist es erforderlich, dass die DNA-Profile der möglichen
Väter mit dem DNA-Profil des Kindes verglichen werden.
In diesem Fall ist der Untersuchungsverlauf vorher mit uns
zu besprechen. Mehrere Kinder und mehrere mögliche Väter
können selbstverständlich getestet werden.
Erhalte ich durch den Vaterschaftstest
auch weitere Informationen über die getesteten Personen
(Krankheiten usw.)?
Nein.
Die untersuchten Bereiche der DNA-Analyse enthalten keine
genetischen Informationen über
Veranlagungen bzw. Krankheiten der überprüften Personen. |
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Wann ist ein Vaterschaftstest sinnvoll?
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Meist geht es um Unterhaltsstreitigkeiten
bzw. Sorgerecht für
ein gemeinsames Kind. Auseinandersetzungen vor Gericht
sind langwierig, teuer und unangenehm.
Die aktuelle Rechtsprechung sagt dazu:
Der Partner oder Ehemann ist so lange unterhaltspflichtig und gilt als
Vater eines Kindes, bis eine gerichtliche oder außergerichtliche
Einigung erzielt wird. Grundlage einer
außergerichtlichen Einigung ist der private Vaterschaftstest. Die
Anfechtung der Vaterschaft ist nur auf gerichtlichem Wege und nur innerhalb
einer Frist von 2 Jahren ab der Kenntnis von Umständen, die gegen
die Vaterschaft sprechen, zulässig. |
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| Wird das Ergebnis auch vor Gericht anerkannt? |
Nein.
Der DNA-Vaterschaftstest dient zu Ihrer persönlichen Orientierung
und z.B. zur Vorbereitung eines Gerichtstermins. |
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Gibt es einen Datenschutz?
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Ja.
Nach dem Testergebnis entscheiden Sie, ob Sie das Testergebnis bis zu
3 Monate bei uns aufbewahren wollen, oder ob es vernichtet werden soll.
Die Daten werden streng
vertraulich behandelt und garantiert nicht an Unbefugte
weitergeleitet. |
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Was muss ich jetzt
tun, um einen Vaterschaftstest durchführen zu
lassen?
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Das Verfahren ist denkbar
einfach.
Telefonisch, schriftlich oder per e-Mail nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Mit diesen Informationen erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen:
Je Testperson 1 sterile Bürste, je Testperson 1 Transportröhrchen,
Testanleitung, Vertrag in 2-facher Ausfertigung, sowie 1 Überweisungsformular.
Zeitgleich mit der Überweisung der Laborkosten schicken Sie uns
die genommenen Proben per Post zu.
Spätestens nach 5 Wochen erhalten Sie auf einem von Ihnen bestimmten
Weg das Untersuchungsergebnis, entweder per - Post
- Fax
- Email
und zusätzlich auf Wunsch vorab am Telefon.
Mehr zu unserem Ablauf
eines Vaterschaftstestes >>>
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