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Alles in und um den Auftrag oder Vertrag
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| Hier stehen Ihnen die Vertragsinhalte
und der Auftrag für einen Vaterschaftstest bei dna-control
zur Verfügung. Bitte laden Sie sich diesen Vertrag
in einer entsprechenden Form auf Ihren PC oder drucken
sich diesen aus, füllen alles aus, unterschreiben und
schicken uns diesen mit den Proben zum Vaterschaftstest
zu. |
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Die Firma DNA-Control beauftragt
im Namen des Kunden ein renommiertes und erfahrenes
Biotechnologie-Labor mit der Durchführung eines DNA-Vaterschaftstestes.
Das Testergebnis lässt nur eine Aussage über
den Verwandtschaftsgrad der eingesandten Speichelproben zu.
Die tatsächlichen Spender der eingesandten Proben können durch
uns logischerweise in keiner Weise überprüft und nachgewiesen
werden. Wegen der nicht durchführbaren
amtlichen Identitätskontrolle gilt dieser Test ausschließlich
als persönliche Orientierung und hat keine juristische Relevanz.
Der Auftraggeber versichert, dass die eingereichten
Proben von den o.g. Personen stammen und dass die Teilnahme
am Test durch alle Beteiligte freiwillig erfolgt.
Kommt es zu keinem Ergebnis (z.B. Mangel an Probenmaterial) wird der
Test kostenfrei wiederholt.
Kommt als möglicher
Vater (Putativvater) z.B. auch ein Bruder
oder ein Verwandter ersten oder zweiten Grades in
Frage, ist es erforderlich, dass die DNA-Profile der möglichen
Väter mit dem DNA-Profil des Kindes verglichen werden,
um ein eindeutiges Ergebnis zu erhalten. In diesem
Fall ist der Verlauf vorher mit uns zu besprechen.
Nehmen Sie Kontakt mit
uns auf, wir besprechen dann den Ablauf.
Steht das DNA-Profil der Mutter beim DNA-Test Vater/Kind
nicht zur Verfügung,
wird davon ausgegangen, dass es sich um die tatsächliche, biologische
Mutter handelt.
Die Testanleitung und
die Anleitung zur
Abwicklung des Auftrages sind Bestandteil des Vertrages.
Schadensersatzansprüche, die in mittelbarem
oder unmittelbarem Zusammenhang mit dem Testergebnis
stehen, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden,
so berührt dies die Wirksamkeit der weiteren Bestimmungen nicht.
Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der
Bestimmungen entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung,
die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt
hätten.
Gleichzeitig mit dem Auftrag zahlen Sie bitte an uns auf das Konto:
der
Kreissparkasse Augsburg, KtnNr: 200 635 449, BLZ 720 501 01
den entsprechenden Betrag ein.
Bitte beachten: bei Vaterschaftstests aus der Schweiz oder Österreich müssen zusätzlich
10,00 € Verwaltungsgebühren berechnet werden. Interessenten
berücksichtigen bitte diesen Betrag bei Ihrer Überweisung.
Ganz wichtig sind uns Ihre Angaben, an wen und wohin die Analyseergebnisse
gesandt werden sollten und zur schnellen Bearbeitung kreuzen
Sie bitte auch die entsprechenden Informationen zu den Testpersonen an. |
| Haben Sie schon Ihr Testkit für den Vaterschaftstest angefordert
? Rufen Sie mich an oder schicken eine Email, ich melde
mich umgehend bei Ihnen. Ist dann alles bei Ihnen, laden
Sie sich den Vertrag / Auftrag aus dem Internet und drucken
ihn aus. Ausgefüllt und unterschrieben kann dann
alles zum Vaterschaftstest an
uns auf den Weg gebracht werden. |
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